Über das irdische Leben hinaus Gottes Reich bauen
Du kannst die ICF Foundation in deinem Testament berücksichtigen. Ein Vermächtnis an die ICF Foundation ist eine Möglichkeit, über dein irdisches Leben hinaus Gottes Reich weiterzubauen.
Wenn du die ICF Foundation in deinem Testament berücksichtigen möchtest, bieten wir dir ein persönliches Gespräch an, um deine Wünsche und Anliegen zu besprechen.
Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme per Mail unter buchhaltung@icf-wien.at und treffen uns anschließend gerne zu einem persönlichen Gespräch mit dir.

Testament
In einem Testament / einer letztwilligen Verfügung kann man festlegen, wer nach dem eigenen Tod das Vermögen erben soll. Sind kein Ehegatte und keine Verwandten mehr am Leben, fällt ohne Testament der gesamte Nachlass an den Staat. Rechtsgültig ist ein Testament nur dann, wenn es ein eigenhändiges „handschriftliches Testament“, ein „fremdhändiges Testament“ mit Bestätigung durch drei Zeugen oder ein notariell oder gerichtlich beglaubigtes Testament (Testament in öffentlicher Form) ist.
Erbeinsetzung
Du kannst neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil in deinem Testament weitere Erben einsetzen. Dabei kommen eine oder mehrere Personen oder auch eine Organisation in Frage.
Vermächtnis / Legat
Beim Vermächtnis / Legat wird im Rahmen des Testaments ein bestimmter Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (Kunstwerke, Wertpapiere, Liegenschaft usw.), einer begünstigten Person oder Organisation vermacht.
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form einer letztwilligen Verfügung. Es muss gut lesbar und eigenhändig geschrieben sein. Wichtige Voraussetzungen für eigenhändige Testamente, damit diese gültig sind, müssen beachtet werden: Es muss eigenhändig unterschrieben sein, es sollte als „Testament“, „Letzter Wille“ oder „Letztwillige Verfügung“ überschrieben sein und Ort sowie Datum sollten angegeben werden. Begünstigte Personen oder Institutionen sollten möglichst genau mit Namen und Adresse angeführt sein. Es ist zu empfehlen, das Testament bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu hinterlegen.
Fremdhändiges Testament
Bei einem fremdhändigen Testament müssen bei der Unterzeichnung drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Es muss der eigenhändig geschriebene Zusatz vorhanden sein, dass die Urkunde den letzten Willen enthält. Es ist zu empfehlen, dieses bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu unterschreiben, damit alle Formvorschriften eingehalten werden, und das Testament dort zu hinterlegen.
Testament in öffentlicher Form
Ein Testament kann auch vor einem Notar oder vor Gericht schriftlich oder mündlich errichtet werden.